Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen
Bele Reinigung, Landgrabenstraße 121, 90459 Nürnberg
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit
Bele
Reinigung (Auftragnehmer) im Sinne des § 14 und Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen
Sondervermögen.
1.2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur
Bestandteil des Vertrages, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Vertragsbestandteile
Als Vertragsbestandteile gelten: 2.1. die objektbezogene Leistungsbeschreibung einschließlich der
gesamten
Flächenzusammenstellung,
2.2. das genaue Tätigkeitsverzeichnis.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
3.1. Bele Reinigung ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen leistungs-,
fach-
und
fristgerecht auszuführen. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist der Auftraggeber
gehalten,
dem
Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Wird die Nachbesserung nicht
fristgerecht
bzw. erfüllungsgemäß erbracht, so sind die übrigen Bestimmungen aus dem Werkvertragsrecht des
Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) anzuwenden.
3.2. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei,
zuverlässiges
Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch das Gebäudereinigungsunternehmen und sein
Aufsichtspersonal überwacht.
3.3. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt Bele Reinigung Service die erforderlichen
Maschinen,
Geräte, Reinigung, Pflege und Behandlungsmittel, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Das zur
Reinigung
notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie geeignete verschließbare Räume zur Kleiderablage
und
Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung von Material, Maschinen, Geräten und dergleichen
stellt
der
Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
3.4. Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach und Bearbeitungsschäden (eventuelle
Schlüsselverlustschäden bzw. Vermögensschäden), die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter
bei
der
Erfüllung der vertraglichen Arbeiten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Eine
Haftung
für
leicht fahrlässig verschuldete Schäden wird ausgeschlossen. Die Haftung über die nachgewiesene
Haftpflichtversicherungssumme hinaus ist ausgeschlossen. Schäden werden dem Auftragnehmer
unverzüglich,
spätestens aber nach max. 5. Tagen, mithin ohne schuldhaftes Zögern gemeldet. Für Schäden, die dem
Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
3.5. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden
Räumlichkeiten bzw. auf dem Grundstück gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber, Personal des
Auftraggebers oder bei einer von ihm bezeichneten Stelle anzugeben.
3.6. Der Auftragnehmer versichert die ordnungsgemäße Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Unfallversicherung.
§ 4 Zusätzliche Leistungen
Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderreinigungen, Reinigungen
nach
Bau und Malerarbeiten sowie andere Renovierungsarbeiten, werden nur gegen gesonderte Vergütung
ausgeführt.
§ 5 Auftragserfüllung/Abnahme
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der
Auftraggeber
nicht unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen begründete Einwendungen erhebt.
§ 6 Aufmaß und Preis
6.1. Die Preise sind nach Fläche, Maß und Art entsprechend dem Leistungsverzeichnis auszuweisen.
6.2. Die Flächenermittlungen werden anhand der Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des
Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks ermittelt. Die Flächenaufstellung ist für beide
Seiten
rechtsverbindlich, sofern nicht innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss Beanstandungen
schriftlich
abgegeben werden. Bei Beanstandungen sind die Flächen gemeinsam neu aufzunehmen und die Änderungen
bekannt
zu geben. Sie gelten von Vertragsbeginn an.
6.3. Dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungsfläche und der Reinigungshäufigkeit sind
dem
Auftragnehmer mindestens eine Woche vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für
Umstände,
die ein Erbringen der geforderten Leistung unmöglich machen oder stark behindern.
6.4. Die Flächen und Preisaufstellungen sind Vertragsbestandteil und für beide Seiten
rechtsverbindlich.
6.5. Sofern sich die Sozialversicherungsbeiträge oder andere Kosten erhöhen, kann der Auftragnehmer
die
Preise dementsprechend anpassen. Wirksam wird die Preiserhöhung mit dem Wirksamwerden der
Tariflohnerhöhungen.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag tritt ab dem vereinbarten Zeitpunkt im Werkvertrag, per Mail oder mündlich und läuft
auf
bei
Dauerschuldverhältnissen auf unbestimmte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart, gilt eine
Kündigungsfrist
von
einem Monat zum Ende eines Quartals. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt
nach den üblichen Werkvertragsregelungen unberührt.
§ 8 Sonstige Bestimmungen
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte
abzuwerben.
§ 9 Änderungen des Vertrages / Schriftform
Falls gesetzliche Änderungen eintreten, die das Vertragsverhältnis inhaltlich wesentlich verändern,
kann
der
Vertrag innerhalb von 4 Wochen vom Auftragnehmer gekündigt werden. Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrages
bedürfen der Schriftform.
§ 10 Zahlungsbedingungen / Verzug
10.1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge
werden
nicht anerkannt, wenn nicht gesondert vertraglich vereinbart. 10.2. Monatspauschalen sind spätestens
jeweils
am letzten Tage des laufenden Monats fällig. 10.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden die
gesetzlichen Verzugszinsen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berechnet. Die Geltendmachung
weiterer
Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Vertragspartner welche keine Verbraucher i.S.d § 13 BGB sind, ist der Sitz des
Auftragsnehmers in 90459 Nürnberg. Für Verbraucher i.S.d § 13 BGB gelten die gesetzlichen Regelungen
der
ZPO.
§ 12 Datenspeicherung
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig, beim Auftragnehmer gespeichert und verwaltet
werden.
§ 13 Verbraucherschlichtungsverfahren
Bele Reinigung erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an
Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
teilzunehmen.
Die für Bele Reinigung zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die
Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e. V.
Gohliser Str. 6, 04105 Leipzig
Telefon +49 341 / 56116370
Fax +49 341 / 56116371
E-Mail: kontakt@streitbeilegungsstelle.org
Webseite: www.streitbeilegungsstelle.org